Klasse L – Zugmaschine

 

Merkmale:
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger

 

Mindestalter:
  • 16 Jahre
Ausbildung:
  • Theorieunterricht
Prüfung:
  • Theorieprüfung
Theorieunterricht und Fahrstunden:
  • Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzunterricht: 2

 

Voraussetzungen:
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort